Wer einen Diesel-Pkw sein Eigen nennt und mit diesem vom Abgasskandal betroffen ist, kann seinen Wagen mit Hardware, also Filteranlagen technisch nachrüsten lassen. Allerdings auf seine eigenen Kosten. Die Bundesregierung lehnt eine finanzielle Unterstützung dieser Nachrüstung ab. Wenn überhaupt, sieht sie die Fahrzeugindustrie in der finanziellen Pflicht: „Es gilt das Verursacherprinzip“.
Etwas anders schaut die Position Berlins gegenüber den Kommunen aus.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will Hardwarenachrüstungen für Kommunalfahrzeuge nun fördern, um den besonders von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten zu helfen. Dazu gehören z. B. Müllsammel- oder Straßenreinigungsfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehrautos.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lässt sich dazu auf der BMVI-Homepage mit folgenden Worten zitieren:
„Kommunale Fahrzeuge sind rund um die Uhr in den Städten unterwegs. Hier macht eine Hardwarenachrüstung wirklich Sinn - weil technisch ausgereift, Bauraum vorhanden, Einsparung erfreulich hoch, zügig umsetzbar, Fahrzeuge mit hoher Laufleistung und Lebensdauer nur in der Stadt. Deshalb ist diese Maßnahme deutlich wirkungsvoller als eine Nachrüstung von Millionen alter Diesel-Pkw, die nur ab und zu in die Stadt fahren“.
Im Einzelnen plant das Ministerium nach eigenen Angaben:
• Das BMVI arbeitet bereits an den technischen Anforderungen für ein Hardware-Nachrüstsystem für Kommunalfahrzeuge über 3,5 t. Das Ministerium plant außerdem eine Förderrichtlinie für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten.
• Mit einer Hardwarenachrüstung dieser Fahrzeuge lassen sich bis zu 85 % NOx einsparen.
• Für die Förderung müssen noch festzulegende Einsparziele erreicht werden, die im PEMS-Testverfahren im Realbetrieb überprüft werden.
(PEMS = Portable Emission Measurement System. Mobiles Gerät, das die Abgasemissionen von Fahrzeugen während einer realen Straßenfahrt prüft.)
• Dabei will das BMVI auf die Erfahrung mit seiner erfolgreichen Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Bussen im ÖPNV zurückgreifen.
• Die Kosten für eine Hardwarenachrüstung betragen 15 bis 20.000 Euro pro Fahrzeug. Davon sollen 40 bis 60 % förderfähig sein.
Hintergrundzahlen gemäß BMVI:
• Deutschlandweit sind rund 75.000 Fahrzeuge über 3,5 t bei den Kommunen angemeldet.
• Davon erfüllt der überwiegende Teil nicht die neueste Schadstoffstufe Euro 6.
• Für eine Hardwarenachrüstung kommen deutschlandweit mindestens 20.000 Fahrzeuge in Betracht.
• Diese Fahrzeuge fahren fast ausschließlich in der Stadt mit einer hohen jährlichen Fahrleistung.
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