Mehrere Quellen berichten übereinstimmend, dass Unternehmen Sozialbeiträge später zahlen dürfen. Demnach soll es auf Antrag bei der Krankenkasse möglich sein, die laufenden Beiträge bis Mai 2020 zu schieben. Zinsen sollen für diese Stundung nicht anfallen, ebenso sollen keine Sicherheitsleistungen gefordert werden.