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KfW-Schnellkredit mit 100-prozentige Haftungsfreistellung

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Auf Basis des am 3.4.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führte die Bundesregierung am 6.4.2020 umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Der entscheidende Punkt dabei ist, - unter bestimmten Voraussetzungen - dass der Staat 100 % der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden zudem auf 10 Jahre verlängert.
"Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen, wie KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig betonte."

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein "Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der zusammen mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz die neue staatliche Hilfe in der Corona-Krise vorstellte, betonte dabei: "Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können. 99,5 % aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 % des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 % aller Arbeitsplätze und über 80 % aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft." Auch seitens der Verbände liegen erste Kommentare vor: So meinte RDA Präsident Benedikt Esser: "Die Bundesregierung setzt leider viel zu spät um, was der RDA bereits am 9. März dringlich gefordert hatte: Die 100-prozentige Haftungsfreistellung sowie einen einheitlichen Zinssatz. Es war damals schon klar erkennbar, dass die notwendige Kreditvergabe über die Hausbanken ohne diese Rahmenbedingungen nicht schnell genug möglich sein wird. Es hätten viele Unternehmen gerettet werden können, wenn die vom RDA geforderten Maßnahmen deutlich schneller umgesetzt worden wären."
Der bdo meldete sich per twitter: "Ein wichtiger Schritt, der hilft, die Rettungslücke im Mittelstand zum Teil zu schließen. Praxis hat auch bei Busunternehmen gezeigt, dass Kredite zu alten Bedingungen nicht schnell zustande kamen. Noch bleiben Probleme für die Branche".




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