Acht Verbände aus der Transportbranche, der Logistik und Mineralölwirtschaft, darunter der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür aus, in der derzeitigen Corona-Krise den sogenannten Entlastungsanspruch im Energiesteuerrecht zugunsten mittelständischer Unternehmen in Logistik und Personenverkehr anzupassen.
Gemäß Paragraf 60 im Energiesteuergesetz sind die Kraftstofflieferanten als Steuerschuldner für die Mineralölsteuer bei der Zusammenarbeit mit u. a. Busunternehmen verpflichtet, Zahlungsausfälle der Kunden zu vermeiden. Aus diesem Grund gestaltet sich derzeit eine Verlängerung des zivilrechtlichen Zahlungsziels als schwierig, obwohl dies für die betroffenen Unternehmen mit knapper Liquidität eine wichtige Stütze zum Überleben in der Krise sein könnte. Konkret wäre der Kraftstofflieferant nach jetzigem Stand verpflichtet, einem Kunden, dem er helfen wollte, strenge Zahlungsziele zu setzen oder mitunter sogar die Lieferung zu verweigern. Dieses Dilemma gilt es aus Sicht der beteiligten Verbände zu beseitigen. Dies wäre mit einer entsprechenden Handhabung ausgehend vom Bundesfinanzministerium (BMF) möglich.
Zum Vorschlag heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Um die lebensnotwendige Mobilität zu sichern und den vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Sektor beim Überleben in der Krise zu helfen, schlagen wir eine vorübergehend an die Krise angepasste Handhabung der genannten Regelung vor, sollte eines dieser Unternehmen die Krise nicht überstehen und in Insolvenz gehen müssen. Das federführende BMF sollte, zeitlich befristet und ohne eine zeitraubende Gesetzesänderung gegenüber den zuständigen Hauptzollämtern verfügen, dass eine Handhabung von § 60 Energiesteuergesetz angemessen erfolgen darf, wenn diese Erforderlichkeit auf die Folgen der Corona Krise zurückzuführen ist.“
Die gemeinsame Erklärung: hier.
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