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Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Bundesweit wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes u. a. in Bussen und Bahnen Pflicht. Allerdings – wie üblich im föderalen System – mit einigen Nuancen, jedoch zumeist gekoppelt mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Entscheidung des Bundes und der Länder, das öffentliche Leben in Teilen wieder hochzufahren. Die Rückkehr zum vollen ÖPNV-Regelbetrieb und die Wiederaufnahme des Schülerverkehrs ist für den VDV dabei ein wichtiges Zeichen. Zugleich weist VDV-Präsident Ingo Wortmann darauf hin, dass es nun noch wichtiger sei Fahrgastspitzen zu glätten. „Dazu müssen von Fall zu Fall auch die Anfangs- und Schließzeiten der Schulen gestaffelt werden und möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeit liegen.“

Auch sei man froh, dass erst ein Teil der Schüler wieder in die Schulen zurückkehren darf. Denn unter den Vorgaben des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, besonders mit Blick auf den Mindestsicherheitsabstand von 1,5 m, sei der ÖPNV mit seinen bisherigen, regulären Fahrgastzahlen kaum mehr darstellbar.

Die Vestische Straßenbahn GmbH aus Herten hat dieses einmal für sich hochgerechnet. Der Mindestabstand und Fahrgastzahlen wie vor der Pandemie würde für die Vestische mindestens 1.165 statt 233 Busse sowie 3.750 statt 750 Fahrer bedeuten. Ebenso müssten die für den Verkehrsbetrieb tätigen Subunternehmer ihre Kapazitäten entsprechend aufstocken.

Allerdings liberalisiert sich das öffentliche Leben jetzt erst mit einem ersten vorsichtigen Schritt. Im Kreis Ahrweiler geht man daher davon aus, dass mit der Wiederaufnahme der Schulverkehre aufgrund der sukzessiven Einbeziehung von zunächst Oberstufenschülern und später erst von Schülern der Mittel- und Unterstufe eine Auslastung der Busse von rund 25 % zu rechnen sei. „Somit kann die Einhaltung der Abstandsregelungen ab dem Schulbeginn am 4.5.2020 bei der Beförderung von Schülern der Oberstufe sowie Schülern der 4. Grundschulklasse voraussichtlich ohne fahrzeugbezogene und technische Anpassungen an den Bussen gewährleistet werden“, wie der Kreis mitteilte.

Die Stadtwerke Bonn (SWB) haben gestern (23.4.) mit dem Schulbeginn ihren altbewährten ÖPNV-Fahrplan wieder auf die Füße gestellt. Auch hier gelten wie überall die Hygienehinweise und die Bitte, wenn immer möglich, zeitversetzt zu fahren, um vor allem den morgendlichen Berufsverkehr zu entzerren.

Die Maskenpflicht im Bus hat in Bonn ab dem 27.4. ihre Gültigkeit. Dass die SWB ihr Fahr- und Begleitpersonal mit Masken ausstattet, war zu erwarten und ist auch ihre Pflicht als Arbeitgeberin. Darüber hinaus verteilte das Servicepersonal am ersten Tag des regulären Fahrbetriebs Mund-Nasen-Schutz-Masken an die Fahrgäste an den besonders belebten und wichtigen Knotenpunkten in der Stadt. Das ist eher ungewöhnlich. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als einer der größten ÖPNV-Betreiber leisten sich z. B. diesen Service für ihre Fahrgäste nicht. Hier überlegt allerdings die Stadt, ob sie kostenlose Ausgabestellen einrichtet.

Das Tragen der Maske ist Pflicht, d. h. das Nichttragen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, stellt in einem Rundschreiben klar: „Ab dem 27. April haben Personen ab dem 7. Lebensjahr bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNV und der dazugehörigen Einrichtungen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden“.

Leichter gesagt als durchgesetzt. Aber weder in Bayern noch in Berlin und auch nicht im Kreis Ahrweiler oder in der Stadt Bonn stehen hier die Kraftfahrer in der Pflicht – außer, dass sie teils ihre Fahrgäste über die Bedeckung informieren sollen. In Bayern überwachen die Sicherheitsbehörden und die Polizei die Tragepflicht.

Für Bonn sagte Michael Henseler, stellvertretender Pressesprecher bei der SWB, zur Kontrollfrage: „Bei uns stehen die städtischen Ordnungsbehörden in der Verantwortung, nicht die SWB. Diese werden stichprobenartig die Fahrzeuge und ihre Fahrgäste überprüfen.

Die Kollegen in Berlin sehen wiederum momentan noch von einer Sanktionierung ab. Erst wenn die freiwillige Umsetzung der Pflicht nicht funktionieren sollte, werde dort an behördliche Kontrollen und Sanktionen gedacht. Denn alle angesprochenen Betreiber appellieren eigentlich an die Eigenverantwortung ihre Fahrgäste, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich darüber hinaus möglichst verteilt im Fahrzeug zu platzieren und Abstand zu anderen Mitfahrern zu halten.

 

Bildquelle: pixabay/Orna Wachtman

Text: Dirk Sanne




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