Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). wird heute, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und tritt damit morgen, 28. April 2020, in Kraft. Sie beinhaltet eine Vielzahl von überarbeiteten bzw. neuen Vorschriften. Neue Verkehrsschilder werden zudem eingeführt, wie z. B. Kennzeichnungen für Lastenfahrräder und Radschnellwege oder das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Laut Experten verbessern die umfangreichen Änderungen insbesondere für Radfahrer aber auch für Fußgänger die Sicherheit auf den Straßen. Mit der StVO-Novelle gehen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einher. So wird z. B. das unerlaubte Nutzen bzw. das Nichtbilden einer Rettungsgasse geahndet. Es drohen dann Bußgelder von 200 – 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Nachfolgend einige der wesentlichen Änderungen in der StVo.:
Fahrradfahrer dürfen jetzt nebeneinander fahren. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Wer Fußgänger, Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge überholt, muss einen Mindestabstand von 1,5 m (innerorts) und 2 m (außerorts) einhalten. Bisher galt ein „ausreichender Seitenabstand“.
Rechtsabbiegende Nfz über 3,5 t GG dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) abbiegen.
Es gilt nun ein generelles Halteverbot auf den Schutzstreifen für den Radverkehr an der Fahrbahnseite. Bisher durfte man noch 3 Min. halten.
Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen wird in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
An Engstellen kann ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen angeordnet werden.
Die Nutzung von sogenannten Blitzer-Apps während Fahrt ist nun mehr verboten.
Die Änderung in der StVo. und beim Bußgeldkatalog im Detail:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
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