Das Bayerische Kabinett hat heute beschlossen, dass ab 30. Mai der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.