Zum Anteil der pandemiebedingten Insolvenzen an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen seit Januar 2020 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23442) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23028) schreibt, hat die COVID-19-Pandemie zu einem signifikanten Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt. Die Schwere der Auswirkungen der Pandemie auf das Wirtschaftsgeschehen lasse erwarten, dass mittelfristig auch die Zahl der Insolvenzen steigen wird. Um dem entgegenzuwirken, seien den Teilnehmenden des Wirtschaftsverkehrs umfassende Hilfsangebote zugänglich gemacht worden.
Angesichts der Vielfalt der Stützungsmaßnahmen und ihrer unterschiedlichen und ineinandergreifenden Wirkweisen sowie des schwer prognostizierbaren zukünftigen Konjunkturverlaufs seien die Auswirkungen des Auslaufens eines Elements dieses Gesamtpakets schwer zu ermitteln. Ein Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht müsse folglich nicht zwangsläufig einen erheblichen Anstieg der Insolvenzzahlen nach sich ziehen.
Planungen zur Verlängerung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) in der geltenden Fassung bestünden derzeit nicht, schreibt die Bundesregierung weiter. Geplant sei jedoch, mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts das COVInsAG zu ändern und neue, bis zum 31.12.2021 befristete Erleichterungen für Unternehmen vorzusehen, die infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.
Zudem habe das Bundeskabinett am 16.9.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz), den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen.
Quelle: hib
Bildquelle: pixabay/Gerd Altmann