Der Deutschlandtourismus hat mit Umsatzausfällen von 46,6 Mrd. Euro zwischen März bis August 2020 zu kämpfen. Das hat die dwif-Consulting GmbH im Auftrag des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) ermittelt. Allein für November ist nochmals mit Umsatzausfällen in Höhe von 10,2 Mrd. Euro zu rechnen. Wird der Lockdown bis in den Dezember verlängert, kommt ein Verlust von weiteren 9,5 Mrd. Euro hinzu.
Angesichts der drastischen Umsatzeinbußen fordert DTV-Präsident Reinhard Meyer dringend wirtschaftliche Hilfen der Bundesregierung: „Die Branche hat die Umsatzeinbußen aus dem Frühjahr und Sommer noch nicht verkraftet. Jetzt sind wir erneut im Lockdown. Die Tourismusakteure verzweifeln. Retten, stabilisieren, investieren - das muss die Strategie sein, mit der der Bund die Tourismusbranche unterstützt. Die angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfen werden jetzt sofort dringend gebraucht, um die angeschlagenen Betriebe zu retten. Selbst gesunde Unternehmen sind finanziell längst am Limit und brauchen diese Hilfen. Die Überbrückungshilfen III, die ab Januar kommen sollen, müssen die Betriebe stabilisieren und ihnen die Chance geben, sich finanziell ein wenig zu erholen und geschäftlich wieder in sicheres Fahrwasser zu kommen. Ein Tourismusinnovationsprogramm, das Investitionen und Innovationen in der Tourismusbranche unterstützt und Beschäftigung sichern hilft, ist der dritte Schritt in dieser Strategie für die Tourismusbranche, um den Betrieben wieder hoch zu helfen. Wir hatten 10 gute Jahre in Folge in der Tourismusbranche. In den meisten Betrieben stimmt die Struktur und die `Hardware´, weil sie immer investiert haben. Dahin müssen wir wieder kommen. Die Investitionszurückhaltung, die andernfalls von der Tourismusbranche in Folge der Umsatzeinbrüche und auch in Folge zu erwartender Insolvenzen ausgehen wird, wird sonst in vielen Bereichen zu spüren sein“, macht der DTV-Präsident deutlich.
In Bezug auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen fordert der DTV-Präsident die Wahlmöglichkeit zwischen dem durchschnittlichen Jahresumsatz und dem Umsatz des Vorjahresmonats als Bezugsgrößen zur Berechnung der Hilfen. Betriebe, die es 2019 noch nicht gab, oder Betriebe, die mit erheblichen Investitionen Hoffnungen in die Wintersaison 2020 gesetzt hatten, würden sonst benachteiligt.
Bildquelle: DTV