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Überbrückungshilfe III: Monatliche Föderhilfe steigt auf bis zu 200.000 Euro

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden am Freitagabend die ersten Eckpunkte der Überbrückungshilfe III veröffentlicht, wie der RDA aktuell informiert. Demnach hat diese eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 und schließt somit nahtlos an die Überbrückungshilfe II an, die im Dezember 2020 auslaufen wird.

Die monatliche Förderhöchstsumme wurde von 50.000 auf 200.000 Euro angehoben. Besonders beachtlich ist, dass neben Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nunmehr auch, wie vom RDA gefordert, Abschreibungskosten für Reisebusse und weitere Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden können. Nach derzeitigen Informationen des RDA sollen bis zu 50% der monatlichen Abschreibungskosten für Wirtschaftsgüter ansetzbar sein. Der RDA schätzt das Gesamtvolumen der zusätzlichen Hilfen durch die hälftige Ansetzbarkeit der Abschreibungskosten für Reisebusse im ersten Halbjahr 2021 auf bis zu 180 Mio. Euro.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe III einige Wochen nach dem Programmstart im neuen Jahr.

„Wir sind der Bundesregierung sehr dankbar, dass gleich zwei elementare Forderungen des RDA bezüglich der Überbrückungshilfe III umgesetzt werden sollen. Wichtig ist, dass von dieser Regelung auch eigenfinanzierte Reisebusse erfasst werden sollen, kommentiert RDA Präsident Benedikt Esser das positive Verhandlungsergebnis.

Bildquelle: pixabay/Gerd Altmann (Symbolbild)




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