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Europäische Kommission genehmigt deutsche Corona-Hilfen

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Die Europäische Kommission hat die deutsche Rahmenregelung „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ genehmigt, die die generelle beihilferechtliche Obergrenze je Unternehmen auf 3 Mio. Euro erweitert.

Über diese Rahmenregelung soll ein Teil der ungedeckten Fixkosten der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen übernommen werden. Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage des „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ der EU.

Nachdem die Kommission bereits einige deutsche Beihilferegelungen genehmigt hatte, meldete Deutschland diese neue Rahmenregelung an, über die Unternehmen auf Grundlage des Befristeten Rahmens weitere Unterstützung erhalten sollen. Unter diese Regelung fallen direkte Zuschüsse wie die Überbrückungshilfe, staatliche Bürgschaften für Darlehen sowie subventionierte öffentliche Darlehen.

Das deutsche Rahmenprogramm hat derzeit ein geschätztes Gesamtbudget von 30 Mrd. Euro. Mit dieser Wirtschaftshilfe können Firmen mit einem Umsatzrückgang zwischen März 2020 und Juni 2021 von mindestens 30 % im Vergleich zum Vorjahr unterstützt werden. So können die Unternehmen 70 % (bzw. 90 % bei Kleinst- und Kleinunternehmen) ihrer Fixkosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, bis zu einem Maximalbetrag von 3 Mio. Euro je Unternehmen decken. Vormals lag die beihilferechtliche Obergrenze bei 800.000 Euro je Unternehmen.

Der RDA teilte in diesem Zusammenhang mit, dass er sich dafür einsetzt, dass diese Regelung auch auf eine mögliche Fortführung der „Soforthilfe Reisebusbranche“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) angewendet wird. Hierfür befände sich der RDA aktuell im Dialog mit dem BMVI.

 

Die vollständige Information der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Bildquelle: pixabay/Pijon




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