In Schleswig-Holstein sind „gewerblich angebotene Reiseverkehre zu touristischen Zwecken“ ab dem 30. November unzulässig. Thüringen untersagt „Reisebusveranstaltungen zu touristischen Zwecken“ ab dem 1. Dezember.
Somit gelten Anbieter touristischer Reisebusreisen im Rahmen der bis zum 20. Dezember erweiterten Corona-Novemberhilfe auch in diesen Bundesländern als direkt betroffene Unternehmen und können diese beantragen, sofern mindestens 80 % des Gesamtumsatzes mit touristischen Reisebusreisen erzielt wurde, wie der RDA aktuell mitteilt.
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