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Verschärfung der Corona-Schutzbestimmungen – Beschluss von Bund und Länder

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Wie der RDA aktuell informiert, hat sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs über eine Verschärfung der Corona-Schutzbestimmungen abgestimmt. Im Wesentlichen wurde Folgendes beschlossen:

  • Die bis zum 11.1.2021 geltenden Beschränkungen werden bis zum 31.1.2021 beibehalten.
  • Kontakte sind nur noch mit einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person zulässig.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird der individuelle Ausgangsradius auf 15 km begrenzt.
  • Arbeitgeber sollen großzügige Homeoffice-Möglichkeiten schaffen.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zusätzlich zur bereits bestehenden 10-tägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Quarantänetag erhobenen Coronattests vorliegt, eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht kann durch eine Testung unmittelbar nach Einreise oder durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise nachgekommen werden. Zusätzlich zur Testpflicht besteht bei diesen Einreisen die Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldungen. Weitere Regelungen für besonders gefährliche Risikogebiete wird der Bund auf Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes erlassen. Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund sollen unbedingt vermieden werden.

Die Bundesländer werden die Beschlüsse in entsprechenden Länderverordnungen umsetzen. Es ist laut RDA davon auszugehen, dass die Verschärfungen voraussichtlich ab dem 11.1.2021 in Kraft treten werden.

Am 25.1.2021 werden Bund und Länder sich erneut beraten und die Maßnahmen ab dem 1.2.2021 beschließen.

 

Weiterhin meldet der RDA: Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe soll spätestens ab dem 10.1.2021 erfolgen. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Für beantragte Überbrückungshilfen III sollen ebenfalls Abschlagszahlungen ermöglicht werden. Erste reguläre Auszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.

 

Bild: Bundeskanzleramt in Berlin

Bildquelle: pixabay/Thomas Ulrich




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