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Preiswerten Strom für Busse

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, die der Bundestag heute (1.6.) beschlossen hat.
Damit sind nämlich Entlastungsmöglichkeiten für all jene Elektro- und Plug-In-Hybridbusse verbunden, die im ÖPNV zum Einsatz kommen.

Im Detail sieht das „Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ vor, dass für elektrisch fahrende Busse künftig die ermäßigte Stromsteuer von 11,42 Euro pro Megawattstunde gilt. Dies bedeutet eine Entlastung von 9,08 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zum bisherigen Stand, so die Rechnung des bdo.

Diese Umstellung bringt eine Gleichstellung von Elektro- und Hybridbussen mit dem Schienenverkehr sowie mit Oberleitungsbussen.
Die Gesetzesänderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes treten nach der Bewilligung durch die EU-Kommission in Kraft, jedoch frühestens am 1. Januar 2018.

Foto: Sanne




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