Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert schwere Verstöße gegen §23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO, siehe unten) zukünftig mit einem einmonatigen Fahrverbot zu ahnden. Diese Forderung soll auch für Nutzer von Mobiltelefonen am Steuer gelten, die wiederholt ermittelt werden. So ein aktueller Beschluss der DVW-Jahreshauptversammlung.
Der Hintergrund: Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage vom August 2016 gaben 30 % der Befragten an, hin und wieder einen Blick auf ihr Mobiltelefon zu werfen, um zu sehen, ob jemand angerufen oder geschrieben hat. Ebenso viele gaben an, ihr Mobiltelefon während der Fahrt aktiv zu nutzen. Von den Befragten fühlen sich dabei 40 % stark und weitere 20 % sehr stark abgelenkt; Fahrfehler werden in Kauf genommen.
Die forsa-Umfrage wurde von DVW und dem ACV Automobil-Club Verkehr in Auftrag gegeben.
Die DVW begrüßt daher auch das Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums und der Verkehrsministerkonferenz, für diese Delikte einen neuen Sanktionsrahmen festzulegen.
23 StVo Abs. 1: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Foto: Dietl