Am 21.10.2008 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine Genehmigung einer Buslinie von Frankfurt nach Dortmund rechtmäßig erteilt wurde. Demnach wurde die Genehmigung zur Errichtung einer Buslinie von Frankfurt/Main über Bonn, Köln, Düsseldorf und Bochum nach Dortmund in zweiter Instanz bestätigt. Die Klageablehnung wurde mit dem günstigeren Fahrpreis (25,- Euro für die einfache Fahrt) begründet.
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