Hat sich ein Busfahrer eine Fahrerkarte ausstellen lassen, ist er verpflichtet, diese auch ständig – wie den Führerschein – bei sich zu tragen. Darüber hinaus muss die Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage nach der jeweils ersten Aufzeichnung von Daten mit der entsprechenden Software ausgelesen werden. Die Daten müssen gespeichert werden. Es empfiehlt sich, Fahrerkarten für das Fahrpersonal ausstellen zu lassen, da sie nötig sind, um neue Fahrzeuge, die mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind, zu lenken.