Der Verkehrsausschuss (TRAN) des Europäischen Parlaments hat am Montag, 4. Juni 2018 u. a. der Ausweitung der 12-Tage-Regelung auf den nationalen Busreiseverkehr zugestimmt. Der Internationale Bustouristikverband RDA begrüßte es, dass mit der Entscheidung der Europa-Abgeordneten auch nationale Busreisen von einer Gesamtdauer von 12 Tagen mit einem Busfahrer wieder möglich werden.
Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßte die aktuellen Beschlüsse des Verkehrsausschusses „in den meisten Punkten“.
In den Beschlüssen über die Änderung der Verordnungen 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) und 165/2014 (digitales Kontrollgerät) sowie über die Änderung der Richtlinien 2006/22/EG, 96/71/EG und 2014/67/EU (Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor) hat der Ausschuss neben der Ausweitung der Anwendbarkeit der 12-Tage-Regelung auf das Inland noch weitere Neuerungen auf den Weg gebracht:
Im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten soll es die Möglichkeit geben, die 45minütige Pause flexibel zu gestalten. Weiterhin soll für den Personenverkehr die Möglichkeit eingeräumt werden, zweimal pro Woche die maximale Lenkzeit um eine Stunde zu verlängern, wenn dadurch die allgemeine Straßenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
„Dies wird vor allem hilfreich, wenn durch unvorhergesehene Umstände das Erreichen des Endziels an diesem Tag in der regulären maximalen Lenkzeit nicht möglich ist“, führte der RDA aus. Die tägliche Ruhezeit kann in Abschnitte von einer Stunde, zwei Stunden und neun Stunden aufgeteilt werden.
Mit Blick auf die Entsendung von Mitarbeitern wurden Transit- sowie grenzüberschreitende Verkehre aus den Entsendevorschriften ausgeklammert. Gerade die klassische Busrundreise soll also vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden, zeigte sich der RDA zufrieden. Damit unterfallen lediglich Kabotageverkehre dem Entsenderegime.
Der bdo warnte in einer ersten Stellungnahme zu den aktuellen Vorschlägen für die Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Entsendung von Mitarbeitern aber auch vor „weitreichenden Fehlentwicklungen“, die vom Verkehrsausschuss ebenfalls auf den Weg gebracht worden seien.
So sieht der bdo die vorgesehene Verpflichtung kritisch, den Ausgleich für eine reduzierte Wochenruhezeit an eine reguläre Wochenruhezeit anzuhängen. Auch die Ausweitung der Nachweispflicht des kontrollpflichtigen Zeitraums von derzeit 28 auf künftig 56 Tage ist nach Ansicht des Verbandes „eine falsche Entscheidung“.
Die vorliegenden Beschlüsse sind noch kein geltendes Recht, sondern durchlaufen weitere Phasen der europäischen Gesetzgebung. Am 7. Juni kam hierzu der Verkehrsministerrat in Luxemburg zusammen, um die vorliegenden Themen zu beraten (eine Entscheidung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor).
Text: Thomas Burgert
Bildquelle: Dirk Sanne