Die bei der Prüfung und Begehung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des TÜV Rheinland gewonnenen Erkenntnisse zeigen nach Auffassung der Bundesregierung, dass alle sieben vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betriebenen Stickoxid-Messstellen den Anforderungen der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) entsprächen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5830) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5181) hervor.
Derzeit erfolge eine Bewertung aller Messstationen in NRW durch die zuständigen Landesbehörden, heißt es in der Antwort weiter. Der TÜV Rheinland habe gutachterlich bestätigt, dass alle Probenahmestellen des LANUV, an denen in NRW Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, den Vorgaben der 39. BImSchV genügten. Die nicht amtliche Messstelle der Stadt Aachen im Adalbertsteinweg sei nicht mit den Anforderungen der 39. BImSchV Anlage 3 Abschnitt C konform. Der Mindestabstand der Probenahmestelle von 25 m zum Rand von Kreuzungen sei dort nicht eingehalten worden.
Quelle: hib/HAU
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