Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat grundsätzlich positiv auf die Einigung im Trilog der Europäischen Union zum sogenannten Mobilitätspaket I reagiert. Vertreter von Parlament, Kommission und Rat verständigten sich damit nach langen Verhandlungen in der Nacht zum 12. Dezember auf einen Kompromiss zu den Themen „Entsendung“ sowie „Lenk- und Ruhezeiten“. Dieser sieht nach erster Analyse nun Regelungen vor, die Fahrgästen und Unternehmen im Personenverkehrssektor die Möglichkeit gibt, Reisen weiter wie bisher wahrzunehmen beziehungsweise zu disponieren. Insbesondere positiv wird im Verhandlungsergebnis gesehen, dass die Nachholung verkürzter Wochenruhezeiten weiterhin an Tagesruhezeiten angehängt werden kann. Aus Sicht der deutschen Busunternehmen standen die Verhandlungen zum 1. Teil des Mobilitätspakets grundsätzlich unter schwierigen Vorzeichen, da die vorliegenden Vorschläge nicht im sinnvollen Umfang eine Unterscheidung zwischen Personen- und Straßengüterverkehr vornehmen. Von diesem Punkt ausgehend konnte aber im Trilog das derzeit bestmögliche Ergebnis erzielt werden, so die Position des bdo.
Hintergrund: Im Mai 2017 hatte die Europäische Kommission erstmals sein Initiativen-Paket für den Verkehrssektor – heute bekannt als Mobility Package – vorgestellt. In der Folge positionierte sich das Europäische Parlament in mehreren Abstimmungen zu den einzelnen Teilen des Pakets. Finale Einigungen müssen im sogenannten Trilog auch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten gefunden werden. Dies ist nun zumindest für den 1. Teil geschehen.
Bildquelle: Daimler