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Brexit: Darauf müssen sich Veranstalter einstellen

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Da zwischen der Europäischen Union und Großbritannien bisher keine Einigung erzielt werden konnte, rückt die Situation eines ungeregelten Brexits stetig näher. Der Paketreiseveranstalter Service-Reisen hat deshalb die wichtigsten Informationen zu den Einreisebestimmungen in das Vereinigte Königreich nach dem voraussichtlichen Brexit am 29. März 2019 zusammengetragen:

Für Reisegäste aus den 27 EU-Ländern wird es demnach für touristische Aufenthalte bis drei Monaten auch weiterhin keine Visumspflicht geben. Für die Einreise nach Großbritannien wird – wie bisher schon – ein gültiger Reisepass oder Personalausweis benötigt. Das soll wohl auch bei einem ungeregelten Brexit mindestens bis Ende 2020 so bleiben. Es wird die Nutzung eines biometrischen Reisepasses empfohlen, weil damit eine schnellere und reibungslosere Einreise insbesondere an den zahlreichen E-Passport Gates der Flughäfen des Vereinigten Königreichs möglich sein wird.

Was die Fluganreise angeht, so haben sowohl die britische Regierung als auch die Europäische Union unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen versichert, dass Flüge zwischen EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich, die von Gesellschaften der jeweiligen Länder durchgeführt werden, auch nach dem 29. März 2019 stattfinden sollen. Gleiches gilt für den Fähr- und Eisenbahnverkehr. Aufgrund der zusätzlichen Grenzkontrollen ist allerdings mit längeren Abfertigungszeiten zu rechnen, insbesondere bei der Ein- und Ausreise über Flughäfen. Service-Reisen geht davon aus, dass sich die Abfertigungszeiten beim Tunnel und in den Fährhäfen relativ rasch auf ein berechenbares Maß einpendeln werden, so dass die Reisen wie gewohnt durchgeführt werden können.

 

Bildquelle: Service-Reisen




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