Bei der Rettung von Verletzten kommt es auf jede Sekunde an. Wie schnell die Rettungskräfte nach einem schweren Unfall vor Ort sind, hängt allerdings auch davon ab, ob Autofahrer im Stau richtig reagieren und rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden, wie es die Straßenverkehrsordnung verpflichtend vorschreibt. Darauf weist die Expertenorganisation DEKRA hin.
Laut StVO muss eine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung gebildet werden. Auch die Lage der Rettungsgasse ist klar geregelt: Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei und mehr Fahrstreifen liegt sie zwischen dem ganz linken und dem benachbarten Streifen. Als Merkhilfe dient ein Blick auf den rechten Handrücken: Die Lücke zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger steht für die Lage der Rettungsgasse.
Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Allen anderen Fahrzeugen ist die Durchfahrt untersagt. Die Sanktionen bei Verstößen wurden deutlich verschärft. Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen jetzt als Regelsatz mindestens 200 Euro Geldbuße und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Wer sie blockiert, muss sogar mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Bildquelle: DEKRA