Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat einmal die aktuellen behördlichen Hilfen im Rahmen der Corona-Krise zusammengefasst und auf seiner Homepage veröffentlicht: DTV
Soforthilfe für Kleinstbetriebe und Selbständige
Zudem haben die Bundesländer eigene Soforthilfeprogramme auf den Weg gebracht. Zuständig wird im Regelfall die Behörde am Ort der Betriebsstätte sein. Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte die zuständige Institution im jeweiligen Bundesland:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin & Berlin II
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen & Hessen II
- Mecklenburg-Vorpommern & Mecklenburg-Vorpommern II
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen & Sachsen II
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein & Schleswig-Holstein II
- Thüringen
Liquiditätshilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:
Bitte nutzen Sie die Informationsangebote des Bundeswirtschaftsministeriums: Informationen & Informationen II und der Kreditanstalt für Wiederaufbau: KfW
- Die Liquiditätshilfen können über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Hotline der KfW: 0800 53 990
- Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
Telefon: 030 18 61 56 187
E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de (Mo – Fr: 9:00 bis 17:00 Uhr) - Infoseite des Bundesarbeitsministeriums
- Informationen des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes für die Tourismuswirtschaft
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.9.2020
Kurzarbeitergeld:
Ansprechpartner ist die örtliche Agentur für Arbeit (Hotline: 0800 45 55 520)
Steuern:
Zuständiger Ansprechpartner ist grundsätzlich das örtliche Finanzamt: Finanzamtsuche