Laut RDA wird die EU-Verordnung 561/2006 zurzeit überarbeitet. Die 561/2006 dient der europaweiten Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Der von der EU-Generaldirektion Verkehr und Mobilität (GD Move) jetzt vorbereitete Änderungsvorschlag umfasst u. a. eine Erweiterung der 12-Tage-Regelung auch auf den inländischen Verkehr. Die EU-Kommission hat in ihrer Folgenabschätzung festgestellt, dass eine Erweiterung auf den inländischen Verkehr keinerlei Nachteile für die Fahrer und für die Straßenverkehrssicherheit hat.
Laut den RDA-Informationen soll dabei die durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit weiterhin 45 Stunden betragen. Allerdings soll mehr Flexibilität in einem Gesamtzeitraum von 4 Wochen eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass ein Fahrer nach jeder Woche eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nehmen und am Ende der 4 Wochen auf insgesamt 180 Stunden Ruhezeit kommen muss.
Eine verkürzte monatliche Ruhezeit ist dagegen nicht geplant. Die Pausenregelung innerhalb von 4,5 Stunden soll ebenfalls flexibler gestaltet werden. So sollen die insgesamt 45 min in 3 x 15 min aufgeteilt werden können.
Der Änderungsvorschlag zur Verordnung 561/2006 wird am 31. Mai 2017 von der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat übermittelt.
RDA/Dirk Sanne