Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Flugreisenden dahingehend, dass die Kunden mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über eine Annullierung des Fluges unterrichtet werden müssen – unabhängig davon, ob der Passagier bei einem Reisevermittler oder bei der Fluggesellschaft selbst gebucht hat. Flightright, das Verbraucherportal für Fluggastrechte, begrüßt die dadurch erzielte Vereinheitlichung aller Buchungswege und Gleichbehandlung der Kunden. Grund für den Rechtsstreit war die Klage eines Niederländers wegen einer 24-stündigen Verspätung eines Fluges, über die er erst zehn Tage vor Abflug informiert wurde. „Die Fluggesellschaft ist nun in der Pflicht rechtzeitig zu informieren oder zu entschädigen“, ergänzt Dr. Philipp Kadelbach, Geschäftsführer von flightright.
Quelle: EuGH/Flightright/Ralf Theisen