Die Zahl der Städte, in denen es bald auf einzelnen Straßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird, wächst. Zuletzt wurden für Köln und Bonn solche Verbote angekündigt, die ab April 2019 greifen sollen, in Köln gelten die Verbote zonenweise, für Bonn wurden sie für zwei stark befahrene Verkehrsadern ausgesprochen. Zunächst sind Diesel-Fahrzeuge ab Euro 4 und älter betroffen, ab September gelten sie auch für Euro 5-Fahrzeuge.
In anderen Städten ist es ähnlich, etwa in Frankfurt und Hamburg, wo es für einzelne Straßen Fahrverbote geben soll. Und die Zahl dieser Städte könnte schnell wachsen, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen eine ganze Reihe von Städten die Einhaltung von Grenzwerten bei der Luftqualität ein. Das Problem der Grenzwertüberschreitungen ist dabei nicht neu, getan wurde allerdings seitens der Politik lange Zeit nichts oder zu wenig und nun werden als Konsequenz Fahrverbote gerichtlich angeordnet.
Den Weg quasi geebnet hat hier das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seiner Entscheidung im Februar. Die Richter hatten damals entschieden, dass Kommunen eigenständig Fahrverbote verhängen dürfen und eine bundesweite Regelung dafür nicht notwendig ist. Diesel-Fahrverbote in Städten seien nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse dabei jedoch stets beachtet werden und verbiete es, weitreichende Verkehrsverbote ohne Berücksichtigung der damit für die Betroffenen verbundenen wirtschaftlichen Folgen, auszusprechen, schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 5-Norm komme eine Sperrung ganzer Zonen „nicht vor dem 1. September 2019“ in Betracht, betonen die Richter. Zudem sind laut Gericht auch Ausnahmen zu prüfen.
Für die Bustouristik ist aber die ganze Entwicklung ein Ärgernis und die ganze Entwicklung ist umso ärgerlicher, weil die Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen, dass lediglich 4 % der Stickoxid-Emissionen auf Busse zurückzuführen sind. Busse sind daher mit Blick auf die Abgasbelastung durch den Verkehrssektor nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.
Die Busunternehmen sehen in Fahrverboten klar eine der großen Herausforderungen für die betriebliche Entwicklung. Laut dem Konjunkturbericht 2017/18 des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sorgen sich 74 %t der Busunternehmen, die in der Bustouristik tätig sind, wegen möglicher Dieselfahrverbote in Städten und Regionen. Eine deutliche Mehrheit von 85 % der Befragten ist sich einig, dass „Dieselfahrzeuge in den kommenden fünf Jahren im Betrieb nicht vollständig und gleichwertig ersetzt werden können“, heißt es in dem Bericht weiter. Bei den Unternehmen, die im ÖPNV aktiv sind, werden Dieselfahrverbote von 70 % als eine große Herausforderung betrachtet.
Auch die von der Politik immer wieder versprochene Förderung zur Modernisierung der Fahrzeuge wird kritisch gesehen. Die aktuelle finanzielle Förderung moderner Fahrzeugflotten, die zum Erreichen der (Klima-)Ziele der Bundesregierung beitragen soll, wird von 59 % als nicht ausreichend mittelstandsfreundlich bewertet und 29 % empfinden die Förderung generell als unzureichend. Und auch im Fernbuslinienverkehr sind Dieselfahrverbote die am häufigsten von den hier aktiven Unternehmen genannte Herausforderung für die eigene betriebliche Entwicklung (genannt von 71 % der Unternehmen).
Wie sich Dieselfahrverbote auf die Tourismuswirtschaft insgesamt und auf die Städtereisen im Besonderen auswirken können, ist schwer abzuschätzen. Verbote seien „immer eine schwierige Sache und im konkreten Fall sollte ein Flickenteppich an Verboten, Ausnahmeregelungen und Vorschriften vermieden werden“, sagte ein Sprecher des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) auf Anfrage von BUSMAGAZIN. Solche Verbote würden nur zu noch größerer Verunsicherung und großem Aufwand bei Unternehmen wie Urlaubern führen. Sowohl Kommunen als auch Reiseunternehmen müssten sicherstellen, dass „eine wirtschaftliche Funktionsfähigkeit“ erhalten bleibe. „Eine konkrete, fundierte Aussage darüber, ob oder wie große wirtschaftliche Auswirkungen vor diesem Hintergrund sein werden, ist daher kaum zu treffen“, sagte der Sprecher. Grundsätzlich hält es der DTV für wichtig, im Tourismus ein noch stärkeres Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu entwickeln – bei Anbietern wie bei Urlaubern. Gerade beim Thema Städteurlaub gelte es, „sich für umweltfreundliche Anreisen per Bus oder Bahn zu entscheiden und vor Ort den ÖPNV zu nutzen“.
Vor einem Flickteppich kommunaler Regelungen warnt auch der Internationale Bustouristikverband RDA. Bereits unmittelbar nach Verkündung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hatte der RDA die Politik dazu aufgerufen, einheitliche Regelungen zu beschließen, um einen solchen Flickenteppich kommunaler Regelungen von Fahrverboten und Fristen zu verhindern. „Planungssicherheit ist eine Grundlage für einen funktionierenden Reiseverkehr auf nationaler und internationaler Ebene“, betonte der RDA. Die Politik und zuständigen Behörden seien dazu aufgefordert, die wichtige verkehrs- und gesellschaftspolitische Funktion des Busreiseverkehrs zu berücksichtigen und den Busreiseverkehr von diesbezüglichen Fahrverboten auszunehmen, schließlich trage der Reisebus erheblich zur Reduzierung von innerstädtischen Verkehren bei.
Und was sagt eigentlich die Deutsche Umwelthilfe dazu, die angesichts ihrer Klagen in der Branche oft die Rolle eines Buhmanns einnimmt? Auf Nachfrage von BUSMAGAZIN sagte eine DUH-Sprecherin: „Busse sind eine wichtige Säule nachhaltiger Verkehrssystem. Aber sie müssen sauber sein. Aus unserer Sicht sind Ausnahmen für Busse generell nicht angemessen. Insbesondere Busse der Abgasstufen Euro 5 und EEV tragen mitunter erheblich zur Belastung bei. Es gibt Nachrüstmöglichkeiten, die die Emissionen drastisch verringern können, diese werden sogar vom Bund gefördert. Die Branche sollte sich mit uns dafür stark machen, dass die Förderung für alle Regionen in Deutschland gilt und nicht nur wie bislang für ausgewählte Städte.“
Thomas Burgert
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