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Frankreich: Neue Einreisebestimmungen und Lockerungen ab 9.6.21

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Angesichts der seit Wochen stets sinkenden Infektionszahlen lockert die französische Regierung ab Mittwoch, den 9.6.21 die Einreisebestimmungen für alle EU-Bürger. Zudem treten am 9.6. weitere Lockerungen im öffentlichen Raum in Kraft.

Laut einer Erklärung des Staatssekretärs für Tourismus, Jean-Baptiste Lemoyne, brauchen EU-Bürger dann keinen PCR-Test mehr für die Einreise nach Frankreich. Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen lediglich einen entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis. Menschen, die noch nicht geimpft sind, genügt zur Einreise nach Frankeich ein normaler Antigen-Schnelltest, welcher max. 72 Stunden zurückliegt. Maximal 72 Stunden alte PCR-Tests sind natürlich weiterhin gültig.

Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden (Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson). Als vollständig geimpft gilt man:

  • Zwei Wochen nach der 2. Teilimpfung für Impfstoffe, die aus 2 Dosen bestehen (Pfizer, Moderna, AstraZeneca)
  • Vier Wochen nach einem Impfstoff, der einmalig verabreicht wird (Johnson & Johnson)
  • Zwei Wochen nach der Impfung Genesener

Als Impf-Nachweis zählt ein in französischer oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung. Ab 1.7.21 wird der europäische Impfnachweis, der sogenannte „Grüne Pass“, anerkannt.

Neben den neuen Einreiseregeln treten in Frankreich am 9.6. auch die nächsten Lockerungen in Kraft. Nach den Geschäften, den Museen, Theater und Kinos sowie den Außenbereichen der Gastro-Betriebe dürfen nun die Bars, Cafés und Restaurants auch drinnen wieder öffnen, wobei maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Zudem wird die Sperrstunde auf 23:00 Uhr verlegt. Ab 30.6.21. soll das Land wieder großflächig offen sein, natürlich mit Einhaltung der entsprechenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Empfohlen wird aber weiterhin, sich vor der Abreise immer über die tagesaktuellen Reise- und Sicherheitsbestimmungen zu informieren, z.B. auf:

Quelle: france.fr

Bildquelle: pixabay/Peter Linforth

 




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