Die Bundesregierung will mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm/m3 Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm/m3 Luft.
Zudem sollen Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 t) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6635) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Die Bundesregierung hat den Entwurf als "besonders eilbedürftig" erklärt.
Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes unterhalb von 50 Mikrogramm/m3 Luft ein Verkehrsverbot in der Regel nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei. Es sei davon auszugehen, dass der Grenzwerte "bereits aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat", eingehalten werde. Bei Überschreitung oberhalb von 50 Mikrogramm m3 Luft könne die Anordnung von Verkehrsverboten hingegen "geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein", um die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Die Ausnahmen von diesen Verkehrsverboten für bestimmte Euro 4 und Euro 5 sowie generell Euro 6 begründet die Bundesregierung wiederum "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit". Zudem werde mit den Regelungen "auch die erforderliche Rechtssicherheit vor Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen", heißt es in dem Entwurf.
Text: hib/SCR
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