Wie der RDA (Köln) mitteilt, sind gemäß Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 8.4.2020 Beförderungsunternehmen und Reiseveranstalter, die im grenzüberschreitenden Verkehr Reisende in die Bundesrepublik Deutschland befördern, dazu verpflichtet, den Reisenden die unter den Links enthaltene Information barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie die aktuelle Anordnung des BMG sowie die Anlage, welche Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem anderen Staat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, auszuhändigen ist.
Anordnungen gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag
Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Regulations for persons entering Germany in connection with the novel coronavirus SARS-CoV-2