Bundesrat und Bundestag stuften die Teilnahme an illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hoch.
So sieht es ein vom Bundestag noch in wesentlichen Punkten geänderter Gesetzentwurf des Bundesrates (18/10145) vor, den das Plenum am 29.6. mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet hat.
Die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen ist bisher nur eine Ordnungswidrigkeit, solange niemand dabei ernsthaft zu Schaden kommt. Nun wird für diese Taten in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzt. Wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird demnach mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert. Bei schweren Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden.
Strafbar wird zudem schon der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, auch wenn es dann nicht stattfindet. Damit soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt.
Ähnliches gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen:
Künftig macht sich jemand strafbar, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Dagegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen "nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind" (bundestag.de).
Foto: Peter Briatka