Die Verbände der Busbranche zeigen sich mit Blick auf das Konjunkturpaket der Bundesregierung frustriert. bdo, gbk und RDA sehen die dort geplanten Hilfen als „vollkommen unzureichend für die Rettung der Busunternehmen“. Die Überbrückungshilfen, so ihre Kritik, werden nicht ausreichen, um das Fortbestehen der Betriebe zu sichern. Zudem übersieht ihrer Ansicht nach die Bundesregierung die Verluste durch das bisherige Fahrverbot komplett. Alle drei Verbände verlangen daher staatliche Entschädigungszahlungen. Sie fordern die auf Basis der Vorhaltekosten errechneten 170 Mio. Euro zum Ausgleich der Schäden des Fahr- und Reiseverbots für den Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai.
Diese 170 Mio. Euro kommen einem dabei durchaus bekannt vor. Denn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte exakt diese Summe in seinem Rettungskonzept, das er Mitte Mai Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegt hat, als staatliche Stütze für die Busbranche angeregt. Allerdings findet sich im Konjunkturpaket davon keine Spur mehr.
Angestoßen wird daher von der Busbranche eine Klage auf Schadensersatz für die Folgen des Fahrverbots für Reisebusse, die als einziges Verkehrsmittel am 17.3.2020 mit einer solchen Komplettsperre belegt wurden. Zudem rufen die drei Verbände für den 17.6.2020 zu einem zweiten Aktionstag mit einer weiteren großen Bus-Demonstration in Berlin auf.
Die sogenannten Überbrückungshilfen müssen, so der Ruf von bdo, gbk und RDA, zeitlich deutlich ausgeweitet werden, da drei Monate für eine Branche mit langer Vorlaufzeit und massiven Beeinträchtigungen viel zu kurz angesetzt sind. Auch die Höhenbegrenzung der Mittel für kleine und mittlere Unternehmen ist willkürlich und muss ersatzlos gestrichen werden, da bei den hohen laufenden Kosten die Gelder für die mittelständischen Busunternehmen nicht ausreichend sind, um das Fortbestehen zu sichern, so die weitere Forderung.
Zudem müssen einheitliche Bedingungen für den Reisebusverkehr in ganz Deutschland und damit eine Gleichbehandlung mit den anderen Verkehrsmitteln Flugzeug und Zug kommen. Dazu gehört, dass Branche schleunigst klare Fahrregelungen und Hygienestandards bekommt. Hier klagt aktuell der WBO – das Busreiseverbot in Baden-Württemberg endet zum 15.6.2020 –, dass immer noch kein verbindliches Konzept des Landes vorliegen würde.
Außerdem ist unter den Fachleuten noch unklar, wie z. B. die Durchfahrregelungen aus Bundesländern mit einer Busreiseerlaubnis durch die Länder mit Reiseverbot aussehen sollen. So sprechen die ersten veröffentlichten Hygienevorschriften (Bayern, NRW und das Saarland haben als erste entsprechende erlassen) zwar von regelmäßigen Lüften - z. B. alle zwei Stunden. Doch das kann unter Umständen auch zu Pausen in Ländern mit Reiseverboten führen. Ähnliches ist bei Einhaltung der Lenk- und Ruhezeit zu erwarten. Auch hierzu gibt es noch keine Entscheidungen.
Darüber hinaus gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Hygienevorschriften, die es beim Überschreiten der Grenzen dann jeweils einzuhalten gilt. Die Hygienevorschrift des Saarlands weist z. B. darauf ausdrücklich hin. Unter Umständen muss der Busunternehmer in anderen Bundesländern bzw. an den dortigen Reisezielen eine teilweise andere Hygienevorsorge treffen und seinen Fahrgastraum gegebenfalls umrüsten bzw. seine Fahrgästen andere Verhaltensmaßregeln vorschreiben.
Bildquelle: pixabay/Gerd Altmann (Symbolbild)