Der RDA korrigierte aktuell seine Corona-Virus-Informationen für seine Mitglieder. Demnach muss auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ab sofort bei jeder Reise aus der Volksrepublik China, der Islamischen Republik Iran, Japan, der Republik Korea und der Italienischen Republik bei Ankunft in Deutschland den Reisenden das nebenstehende Informationsblatt zu den Verhaltenshinweisen zur Krankheitsvorbeugung oder für den Fall, dass Krankheitssymptome auftreten, ausgehändigt werden.
In der vorherigen Meldung sprach der RDA noch von Reisen aus den Riskiogebieten in den jeweiligen Ländern.
Der RDA fordert diese Notstandsmaßnahme umgehend zu befolgen.
Und der Verband weißt darauf hin, dass es sich hierbei um eine zu erfüllende Pflicht handelt (§ 5 IGV-DG). Verstöße hiergegen können demnach mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 1 und 2 IGV-DG).
Informationen des Robert Koch Instituts zum Corona-Virus:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Bildquelle: BMG