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Mit staatlicher Förderung wettbewerbsfähig bleiben

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Die Busbetriebe stehen derzeit vor einer ganzen Reihe an Herausforderungen. Da sind zum einen drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die eine Einfahrt in Städte mit älteren Fahrzeugen unmöglich machen können oder gar die Forderung nach einer Umstellung der Busse vom Dieselmotor auf einen Elektroantrieb. Daneben sind es die mit dem Megatrend Digitalisierung verbundenen Veränderungen, die Unternehmen beispielsweise dazu zwingen können, Busse mit WLan auszustatten, weil die Gäste dies wollen, die aber auch das gesamte Unternehmen betreffen.

Diese durch technologischen Fortschritt verbundenen Herausforderungen haben eines gemeinsames: Sie erfordern Investitionen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können - Investitionen in den Fuhrpark, in die Ausstattung der Fahrzeuge, neue Software, Rechnersysteme oder anderes Equipment für das Büro oder in die Werkstatt.

Neben den klassischen Instrumenten Eigenkapital, Kredit oder Leasing, um sich das für die dieses Investitionen notwendige Kapital zu beschaffen, besteht auch die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, die etwa das jeweilige Bundesland, der Bund oder auch die EU zur Verfügung stellen. Gerade mittelständische Unternehmen nutzen diese Möglichkeit bisher meist eher selten. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, sie liegen aber meist in der Struktur dieser Förderung begründet. Da ist zu einen die Vielzahl an Fördertöpfen, angesichts der man schon einmal den Überblick verlieren kann und dann sind da vor allem hohe und mit viel Aufwand verbundene bürokratische Hürden in dieser Welt der scheinbar unendlich langen und oft nur schwer verständlichen Formulare. Trotzdem kann es sich für ein Busunternehmen lohnen, diesen wild wuchernden Dschungel verschiedener Fördermöglichkeiten genauer anzuschauen.

Eine Möglichkeit, sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu verschaffen, ist die Förderdatenbank des Bundes. Diese steht Unternehmen online zur Verfügung (siehe folgenden Link: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/root,did=169564.html) und soll einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union geben. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Energie ist in der Datenbank das Fördergeschehen unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber „nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst“. Zudem wird hier versucht, auch Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufzuzeigen, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung wichtig sein können. Die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung. Erklärtes Ziel bei der Einrichtung der Datenbank war es auch, dass insbesondere Existenzgründer und die mittelständische Wirtschaft davon profitieren sollen.

Mit der Nutzung der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat man als Unternehmer den ersten Schritt in Richtung Überblick über die Fördermittel gemacht. Man wird dabei aber leider feststellen, dass die Materie doch arg komplex ist und es besser ist, kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen.

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet hier beispielsweise selbst eine Förderberatung an. Bei der entsprechenden „Auskunftsstelle für Ratsuchende“ gibt es unter anderem die notwendigen Auskünfte zu Verfahrenswegen zur Erlangung von Fördermitteln, zu den entsprechenden Anlaufstellen und über Konditionen der Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Auch diese Beratung soll nach Angaben des Ministeriums speziell dafür konzipiert worden sein, dass sie gerade kleinen und mittleren Unternehmen bei Fragen schnell weiterhilft.

Neben dieser Anlaufstelle im Ministerium gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, Rat in Fragen rund um die Förderung zu bekommen, als da wären Steuerberater, Banken, Unternehmensberatungen und natürlich die Verbände. An welche dieser Stellen man sich als Unternehmer mit seinem Anliegen schlussendlich wendet, ist jedem selbst überlassen, wichtig aber ist die richtige Reihenfolge: erst die Beratung, dann der Antrag auf Förderung und dann die Investition. Denn die Beantragung von Fördermitteln muss stets vor der Investition erfolgen, ansonsten geht man leer aus, was die staatliche Hilfe angeht.

Bei vielen staatlichen Fördermitteln handelt es sich um Zuschüsse für Investitionen. Für Busunternehmer ist hier natürlich besonders die Busförderung interessant, die eine ganze Reihe von Bundesländern im ÖPNV-Bereich anbieten, zu denen es Informationen beim jeweiligen Verkehrsministerium sowie den Landesverbänden gibt. Daneben stellt die Bundesregierung im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“ weitere Mittel für die Anschaffung von sechs oder mehr Elektrobussen zur Verfügung. Die Zahl von sechs Bussen zeigt aber schon, dass die Hürden beim Bundesprogramm für private Unternehmen hoch sind. Zunächst hat der Bund hier 35 Mio. Euro an Fördergeldern bereitgestellt, wie das Bundesumweltministerium doch soll der Fördertopf aufgestockt werden – allerdings geht das Geld erst einmal in Gebiete mit hoher Luft- oder Lärmbelastung. Mittelständische Busunternehmen im ländlichen Raum dürften daher hier leider eher selten zum Zug kommen.

Neben Investitionszuschüssen gibt es eine Reihe weitere Möglichkeiten um günstige Finanzierungskonditionen bei Investitionen in Anspruch zu nehmen. Unter dem Aspekt der Modernisierung und Erneuerung bieten beispielsweise darauf spezialisierte Förderbanken – beispielsweise die KfW – dazu passende Finanzierungen an. Beantragt werden diese Fördermittel bei der Hausbank, so dass es sich hier empfiehlt in einem ersten Schritt das Gespräch mit dem Bankberater zu suchen.

 

Text: Thomas Burgert

Bildquelle: pixabay/Nattanan Kanchanaprat

 




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