Fahren bei Nebel ist nicht ungefährlich. Es verlangt dem Fahrer eine erhöhte Konzentration ab. Die Gefahr von Auffahrunfällen steigt aufgrund eingeschränkter Sicht und kürzerer Reaktionszeiten. Der TÜV Thüringen rät bei diesigem Wetter und Nebel: Tempo unbedingt den jeweiligen Sichtverhältnissen anpassen sowie Licht von „Auto“ auf „Ein“ schalten. Es reiche nicht aus, sich auf die Lichtautomatik zu verlassen. Wer mit Tagfahrlicht in der Lichtautomatikstellung unterwegs sei, fahre bei Nebel eventuell ohne zugeschaltete Schlusslichter, so der TÜV.
Die StVO schreibt das Einschalten des Abblendlichts bei eingeschränkter Sicht sogar vor. Zusätzlich sollten die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte darf erst zugeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Außerdem wichtig: Die Nebelschlussleuchte wieder ausschalten, wenn sich die Sicht wieder verbessert hat. Denn der nachfolgende Verkehr kann durch eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte geblendet werden. Bremsleuchten könnten dadurch eventuell zu spät wahrgenommen werden, so der TÜV.
Bildquelle: Daimler (modifiziert)
