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Bustreff.de - BUSNEWS

Neues Reiserecht zum 1. Juli 2018

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Der Deutsche Bundestag hat jetzt die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht beschlossen. Damit kann das neue Reiserecht am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz kommt die Bundesrepublik der EU-Richtlinie 2015/2302 nach. Diese verlangt eine europaweite Standarisierung des Reiserechts und einen verbesserten Verbraucherschutz. Neu gefasst werden jetzt die Bestimmungen über den Reisevertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Neu werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen", schreibt die Bundesregierung.

Die Gesetzesänderung sieht z. B. vor, "dass der Betreiber des Reiseportals wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht ist. Eine solche Gesamthaftung soll aber auch gelten, wenn ein stationäres Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel, einem Mietwagen und einer Versicherung" (Deutscher Bundestag/Textarchiv).

Die touristischen Branchenverbände (DRV, BTW, RDA), die sich erheblich, aber vergeblich gegen das neue Recht gewehrt haben, setzten sich auch mit den zu erwartenden Folgen für die Branche auseinander. Mit den neuen Regeln sind erhebliche nämlich Änderungen und Mehrarbeit für Reiseveranstalter und Reisevermittler verbunden.

Die Verbände gehen davon aus, dass intensive Schulungen der Mitarbeiter zur neuen, teils komplizierten rechtlichen Situation und den zukünftig an die Kunden auszuhändigenden unterschiedlichen Formularen notwendig werden.

Das neue Reiserecht bringt neben Vorteilen auch Nachteile für die Veranstalter mit sich. Zu den diesen zählen ein vermehrter Bürokratieaufwand durch die nunmehr vorgeschriebene Aushändigung unterschiedlicher Formulare bei jeder Reise und eine Verschlechterung der Rechtslage für Veranstalter im Fall höherer Gewalt.
Zudem fördert der Gesetzgeber - nach Ansicht der Verbände - durch das neue Recht mittelbar der Schwarztouristik. Z. B. durch die Anhebung der Schwellengrenze für Tagesreisen, die nicht dem Reiserecht unterliegen, auf 500 Euro.

Auch die Abschaffung der bisherigen Monatsfrist zur Anmeldung reiserechtlicher Ansprüche, zählt zu den Nachteilen. Die Veranstalter werden sich deshalb zukünftig damit konfrontiert sehen, dass Reisegäste noch bis zu 24 Monate nach Beendigung der Reise reiserechtliche Ansprüche stellen können.

Zu den Vorteilen zählt dagegen, dass zukünftig Leistungsänderungen erheblich erleichtert werden, dass es flexibilisierte Fristen bei der Absage der Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl gibt und dass die Preise zukünftig ohne die Vier-Monats-Sperrfrist um bis zu 8 % erhöht werden können.

Foto: Sanne




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