Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr – also für die Busse und Straßenbahnen in ihren jeweiligen Gebieten. Sie bedienen sich privater und kommunaler Verkehrsunternehmen als Dienstleister. Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte mit Geld über das ÖPNV-Gesetz. Diese Mittel werden normalerweise quartalsweise ausgezahlt. Nun wird es die Möglichkeit geben, das Geld vorzeitig abzurufen.
Dazu Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir geben den Aufgabenträgern die Möglichkeit, zur Stabilisierung der Unternehmen in der Corona-Krise die Restmittel bei Bedarf schon jetzt als Ganzes abzurufen. Damit stehen Mittel in Höhe von ca. 75 Mio. Euro zur Verfügung, die direkt genutzt werden können. Wir unterstützen damit in diesen Krisenzeiten die Landkreise und kreisfreien Städte, damit diese ihr ÖPNV-Angebot stabilisieren und aufrechterhalten können. Wir hoffen sehr, dass sich die Gesamtsituation bald normalisiert und danken all denjenigen, die sich so intensiv dafür engagieren, den Betrieb sicher am Laufen zu halten.“
Bildquelle: pixbay/jorono