Der RDA fordert von der Bundesregierung die bundesweite Umsetzung des Bayerischen Härtefall-Fonds, der Unternehmen in existenzbedrohender Lage oder massiven Liquiditätsproblemen einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse von 5.000 bis 30.000 Euro auszahlt.
Denn, so der Verband, die Beantragung des KfW-Unternehmerkredites mit einer Haftungsfreistellung von 80 % gestaltet sich derzeit schwieriger als erwartet, da der organisatorische Ablauf seitens der KfW noch nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Nach RDA-Informationen arbeitet die KfW mit Hochdruck an der Umsetzung bis zum kommenden Montag.
Zudem seien einzelne Banken und Sparkassen schon jetzt aufgrund der aktuell hohen Nachfrage überlastet. Die derzeitige Bereitschaft der Institute zur Übernahme eines 20-prozentigen Haftungsanteils ist offensichtlich nicht stark ausgeprägt.
Deshalb erneuerte der RDA gegenüber der Bundesregierung seine ursprüngliche Forderung, statt der 80-prozentigen Haftungsfreistellung eine 100-prozentige Haftungsfreistellung vorzusehen, um so die Bereitstellung der dringend benötigten Finanzmittel zu beschleunigen. Laut dem Kölner Verband finden dazu Beratungen in Berlin statt.
Des Weiteren empfehlen die Kölner, alternativ einen Antrag auf Bankbürgschaft bei der jeweiligen Landesbürgschaftsbank zu stellen. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken sichern aktuell maximal 80 % der Kreditsumme ab, auch hier fordert der RDA eine Erhöhung auf 100 %.
Die Zusage einer Bürgschaft kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Mit einer zugesagten Bürgschaft können Betroffene den Kredit bei ihrer Hausbank besichern.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
Der RDA hilft Mitgliedern telefonisch unter 0221/9127720 weiter, wenn diese Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben. Nach Antragstellung werden die Unternehmen von der Bürgschaftsbank ihres Bundeslandes telefonisch kontaktiert.
Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht, unterstreicht der RDA. Da die Umsätze 2020 in der Bus- und Gruppentouristik derzeit schlicht nicht einschätzbar sind, ist bei etlichen Betrieben von einem Nullumsatz auszugehen. Damit rechnen die Bürgschaftsbanken auch.
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