Die vom RDA gestartete Umfrage unter seinen Mitgliedern inwieweit bereits jetzt die Sorgen vor dem Corona-Virus (COVID-19) zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt hat, führte nun zu ersten Ergebnissen, wie der Verband mitteilt. Hintergrund der Befragung ist u. a., dass das Bundeswirtschaftsministerium überlegt, Branchen, die aufgrund des Virus und seiner Folgen in die Krise geraten, wirtschaftlich zu unterstützen.
Nach den ersten Ergebnissen des RDA sind Unternehmen aus Bayern (17,7 %) besonders betroffen, gefolgt von Niedersachsen (16,9 %), Hessen (14,8 %), Baden-Württemberg (14,5 %), Rheinland-Pfalz (9,2 %), Sachsen (8,8 %), Nordrhein-Westfalen (8,1 %), Schleswig-Holstein (2,3 %), Mecklenburg-Vorpommern (2,1 %) und Berlin (2,0 %). Die restlichen 3,6 % entfallen auf Unternehmen aus Thüringen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, dem Saarland, Brandenburg und Bremen.
Die entstandenen Schäden resultieren aus ausbleibenden Buchungen (41,9 %), gefolgt von stornierten und abgesagten Reisen (39,9 %), stornierten Busanmietungen (10,8 %) und verauslagten Vertriebsprovisionen und Reisevorleistungen ohne Rückerstattungsanspruch (7,4 %).
Aufgrund der vorläufigen Datenlage schätzt der RDA in seiner Hochrechnung vom 6.3.2020, dass der bundesweite Gesamtschaden innerhalb der Bus- und Gruppentouristik in Abhängigkeit zur Fortentwicklung der Corona-Krise zwischen 300 Mio. Euro und 500 Mio. Euro liegen wird.
Weitere Verbände unterstützen die RDA-Umfrage mittlerweile. So werden die ersten Umfragedaten des Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO), des VPR Verband der Paketreiseveranstalter e.V., der gbk-Gütegemeinschaft Buskomfort e.V., des Reisenetz Deutscher Fachverband für Jugendreisen e.V. und des Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter e.V. (FDSV) in dieser Woche erwartet. Der bdo setzt dagegen auf eine eigene Schadensermittlung.
„Die Lage ist ernst, alle sind betroffen. Der RDA Vorstand erwartet eine deutliche Zuspitzung in den kommenden vier Wochen. Wir informieren das Bundeswirtschaftsministerium auf dessen Wunsch regelmäßig über den aktuellen Stand der vorliegenden Schadensmeldungen und arbeiten intensiv mit allen zuständigen Stellen an einer zeitnahen und tragfähigen Lösung für die Branche“ so RDA Präsident Benedikt Esser.
Der RDA fordert für die Bus- und Gruppentouristik die zeitnahe Bereitstellung zusätzlicher KFW-Betriebsmittel mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro auf Basis des bestehenden KFW-Unternehmerkredit KMU (047) mit einer 100%igen Haftungsfreistellung, einem Einheitszinssatz, einer Laufzeit von 60 Monaten, davon 12 Monate tilgungsfrei mit einer Kreditsumme bis zu 5 % des Vorjahresumsatzes, mindestens 25.000 Euro maximal 1 Mio. Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren über die Hausbank.
Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Deutschland einzudämmen und Infektionsketten zu unterbrechen, bittet die Bundesregierung, um weitere Unterstützung seitens der Branche: Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr sollen auf sämtlichen Verkehrswegen weiter intensiviert werden. Daher appelliert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) an Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Busverkehr von Italien nach Deutschland tätig sind, ihre Fahrerinnen und Fahrer aufzufordern, Verdachtsfälle nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) an die Polizei zu melden. Bahnunternehmen sind dazu bereits verpflichtet.
Der Verdacht auf COVID-19 ist laut RKI dann begründet, wenn bei Personen mindestens eine der folgenden Konstellationen vorliegt:
- Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19,
- Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet.
Die Meldungen sollen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km (30-km-Grenzraum) an das Bundespolizeipräsidium (bpolp@polizei.bund.de; 0331979971500), in allen anderen Fällen an die allgemeine Polizei-Rufnummer 110 erfolgen.