Berufskraftfahrer, die die „95“ erneuern müssen und zurzeit die 5 Module nicht nachweisen können, dürfen in Sachsen-Anhalt aktuell aufatmen, wie das Land jetzt mitteilt:
Die Fahrerlaubnis für Lkw- und Busfahrer kann aufgrund geschlossener Ausbildungsstätten derzeit ohne Weiterbildungsbescheinigung für ein Jahr verlängert werden. Die Vorlage einer Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung bleibt weiterhin Pflicht. Nur in begründeten Einzelfällen kann auf die Bescheinigung des Arztes verzichtet und der Führerschein für drei Monate verlängert werden. Zuständig für die Fahrerlaubnisverlängerungen sind die Führerscheinstellen vor Ort. Sie finden sie unter: www.buerger.sachsen-anhalt.de.
In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Regeln, Informationen geben die Führerscheinstellen, die aufgrund des Corona-Virus teils kein Publikumsverkehr - wie z. B. in NRW - mehr zu lassen. Anfragen gehen daher nur telefonisch oder per Mail.
Bildquelle: Dirk Sanne