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Bustreff.de - BUSNEWS

Sachsen-Anhalt und Hamburg kippen Mindestabstand in Reisebussen

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnungen für Reisebusse in Sachsen-Anhalt und Hamburg am 30. Juni 2020 ist der bis dato im Bus geltende Mindestabstand von 1,5 Meter für Passagiere obsolet. Für Hamburg gilt das Abstandsgebot laut Verordnung der Senatskanzlei nur „soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen“, die Maskenpflicht wird weiterhin aufrechterhalten. Für Sachsen-Anhalt ist die Unterschreitung des Mindestabstands nach Angaben des Landesministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zulässig, sofern der Betreibende das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung für alle Fahrgäste sicherstellt. Da sich die Hygienekonzepte und Hygienevorgaben von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist bundesweit Pflicht in Reisebussen – sollten Unternehmer sich jeweils auf den aktuellen Stand der Bestimmungen bringen. Dazu bietet der RDA für angemeldete Unternehmen auf https://www.rda.de/news-presse/coronavirus/massnahmen-in-deutschland.html eine detaillierte und tagesaktuelle Übersicht an. Dieser kann man auch entnehmen, dass der Mindestabstand in Reisebussen derzeit nur noch in den Bundesländern Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gültig ist. Dort haben die aktuellen Verordnungen vorerst bis 10. Juli 2020 Bestand.

Bildquelle: pixabay/marsjo




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