Der RDA teilte soeben mit, dass das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die „Dritte Änderungsrichtlinie Soforthilfeprogramm Reisebusbranche“ heute (28.4.) im Bundesanzeiger veröffentlichen will, so dass sie voraussichtlich morgen, am 29. April 2021, in Kraft tritt und somit ab morgen die Antragstellung möglich ist.
Laut dem BMVI stellt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab morgen, 6 Uhr, die elektronischen Antragsformulare und weitere Informationen auf dem Antragsportal zur Verfügung. Ab 9 Uhr soll es dann möglich sein, die Anträge hochzuladen.
Ursprünglich war geplant, das Soforthilfeprogramm gestern im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.