Das Land Baden-Württemberg verstößt gegen das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 zur Luftreinhaltung in Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitag (27.7.2018) dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Zwangsvollstreckung in vollem Umfang entsprochen und die Landesregierung dazu verurteilt, unter gleichzeitiger Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro, bis zum 31. August 2018 Dieselfahrverbote für Euro-5-Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
Das in der vergangenen Woche bekannt gewordene Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Luftreinhaltung in Stuttgart sei unzureichend und enthält demnach zu viele generelle Ausnahmen. Das Land wollte u. a. auf Fahrverbote für Euro 5-Fahrzeuge verzichten.
Bildquelle: Turri/DUH