Im Rahmen einer Videokonferenz zur Überbrückungshilfe III und der Novemberhilfe stellte der Parlamentarische Staatssekretär und Tourismusbeauftrage der Bundesregierung Thomas Bareiß (CDU) Freitag (20.11.2020) weitere Details der Hilfsprogramme im Dialog vor.
An der Software zur Antragstellung für die Novemberhilfe werde derzeit intensiv gearbeitet, sodass die Antragstellung noch in diesem Monat möglich sein soll. Laut Staatssekretär Bareiß sollen Abschlagszahlungen bis zu einem Wert von 10.000 Euro umgesetzt werden, die Ausschüttung der bewilligten Beträge wird jedoch voraussichtlich erst im Dezember stattfinden können.
Bareiß betonte darüber hinaus im Dialog mit RDA-Präsident Benedikt Esser, wie wichtig ihm die Busbranche sei und dass er sich weiterhin für deren Belange einsetzen werde. Esser dankte dem Tourismusbeauftragten für die Ausweitung der Überbrückungshilfe III in Bezug auf die Geltendmachung der Abschreibungskosten für Reisebusse sowie die Erhöhung der monatlichen Förderhöchstsumme von 50.000 auf 200.000 Euro. Darüber hinaus wies er aber darauf hin, dass bezüglich der Novemberhilfe 4 der 16 Bundesländer das Verbot von Busreisen in ihren Landesverordnungen bisher noch nicht umgesetzt hätten. Diese Klarstellung soll den Unternehmen Rechtssicherheit bei der Beantragung der Novemberhilfe verschaffen. Bareiß stellte in Aussicht, sich diesbezüglich im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 25.11.2020. einzubringen. Des Weiteren bestätigte er, dass die Fortführung des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche seitens des BMVI derzeit geprüft werde.
Bild: Thomas Bareiß
Bildquelle: Dt. Bundestag