Gestern, 18.11.2021, entschied sich Berlin, die bis zum Jahresende geltende Überbrückungshilfe III plus bis Ende März 2022 zu verlängern. Das ist ein Ergebnis der Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern.
Ebenso sollen die Kurzarbeiterregelung und die Hilfen für Soloselbständige verlängert werden. Auch Weihnachtsmärkte, die unter den aktuellen Folgen der Pandemie leiden, sollen Unterstützung bekommen, wie mehrere Zeitungen melden.
Zu der in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Verlängerung der Überbrückungshilfen erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz:
„Die Verlängerung der Überbrückungshilfen und auch der Kurzarbeitergeldregelungen bis 31. März 2022 ist aus Sicht des Tourismus ausdrücklich zu begrüßen, aber auch bitter notwendig. Viele Betriebe haben die Folgen der Pandemie noch längst nicht überstanden und brauchen eigentlich das Geschäft im Advent und um Weihnachten und den Jahreswechsel, um ein finanzielles Polster anzulegen für Zeiten, in denen die touristische Nachfrage traditionell nachlässt. Die vierte Infektionswelle, Stornierungen, Unsicherheiten und Buchungszurückhaltung bei den Gästen haben aber Einbrüche im Wintergeschäft in allen Segmenten zur Folge. Daher ist es gut, dass Bund und Länder sich auf die Verlängerung der Hilfen verständigt haben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie etwas aufzufangen.“
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